Geschichte

Bezogen auf vorhandene oder inhaltlich bekannte Urkunden tritt Hörlbach am 9. Juni 1255 ins Licht der Geschichte [...].

Eine gut hundert Jahre ältere Urkunbde vom 13. Juni 1151 erwähnt Gerhard Leidel1: "Eine am 13. Juni 1151 im Chor zu Eichstätt ausgestellte Urkunde, welche die Pfarrei Hörlbach zum Gegenstand hatte, befand sich noch zu Anfang des 16. Jahrhunderts im Wülzburger Archiv; sie ist verloren gegangen. (StAN 165a/2006). Das Verzeichnis, in dem sie aufgeführt wird, geht auf den Inhalt nicht ein. Immerhin ist es das erste Zeugnis für die Pfarrei Hörlbach.

Am 9. Juni 1255 schenkte der Ritter Wolgher von Syburg und seine Frau Hedwig mit ihren Kindern Gotefrid, Hedwig, Adelheid und Gertrud dem Kloster das ihnen gehörige Patronatsrecht (ius patronatus, quod ad ipsos pertinebat). Wolfher von Syburg stammte wahrscheinlich aus dem Geschlecht der Ritter von Weiboldshausen, die auf der Wülzburg ihr Begräbnis hatten. So wie Wolfher von Syburg haben seit dem 13. Jahrhundert zahlreiche Laien ihre Kirchen samt Zubehör Klöstern und Stiften übereignet und wie im vorliegenden Fall hatten diese Vergabungen meist das Patronatsrecht zum Gegenstand.

Noch am selben Tag, dem 9. Juni 1255 bestätigte Bischof Heinrich IV. von Eichstätt (1247/1259) in einer weiteren Urkunde mit Zustimmung seines Kapitels die Schenkung der Syburger: "donationem ratam habemus." Diese öffentlich-rechtliche Bestätigung durch den Bischof war notwendig, um der privaten Schenkung kanonische Rechtsgültigkeit zu verschaffen [...].

Wolfher hatte die Kirche mit dem Ziel verschenkt, dass der für die Bedürfnisse des Gottesdienstes nicht benötigte Überschuss ihrer Einnahmen (residuum officiationis) dem Kloster zugewiesen würde, was auf eine Inkorporation hinauslief. Das Kirchlein (ecclesiola) war aber nur mit geringen Einkünften ausgestattet, was im Verein mit der Nachlässigkeit der Laien dazu geführt habe, dass es mit Gottesdienst schlecht versehen worden sei; es konnte kein residierender Priester von den Erträgen der Pfarrpfründe unterhalten werden, schrieb der Bischof in einer Urkunde des gleichen Tages. Eine Inkorporation lediglich in usus proprios war deshalb ausgeschlossen: es wäre unmöglich gewesen, das Wenige zwischen Kloster und seinem Vikar zu teilen. Mit derselben Urkunde, durch welche er Wolfhers Schenkung bestätigte, erlaubte Bischof Heinrich aus besonderer Gnade dem Abt, die Kirche vom Kloster aus durch Mönche versehen zu lassen. Für diese kam aber die Unwiderruflichkeit (der Versetzung auf diese Stelle Anm.d.Verf.) nicht in Frage, d.h. die Hörlbacher Kirche wurde Wülzburg pleno iure inkorporiert, sie wurde Manualpfarrei; bezüglich derselben erhielt der Abt auf der Wülzburg quasi bischöfliche Rechte: es stand in seinem Belieben, welche Konventualen er nach Hörlbach exponierte und wie lange er sie dort beließ. Die Hörlbacher Pfarrgründe war also von einem Säkularin ein Regularbenefizium, einem mit Ordensgeistlichen zu besetzenden Amt, umgewandelt worden

Ebenfalls an dem Tag, an dem die Einverleihung verfügte (1255 Juni 9), teilte Bischof Heinrich dem Dekan in Pappenheim mit, dass er dem Kloster Wülzburg die Seelsorge an der Hörlbacher Kirche übertrageb habe [...]. Wann immer der Abt es verlange, solle der Dekan ihn in den Besitz der Kirche einweisen [...]. Damit wird also die nach der Übertragung der Kirche durch den Bischof (die auch institutio verbalis genannt wird) zu erfolgende tatsächliche, äußere Besitzeinführung und -ergreifung angesprochen (auch instituio actualis, i. realis, investitura usw. genannt); sie macht den rechtmäßigen Besitzer offenkundig, z.B. durch Überreichung von Insignien.

Bis zum 11. Jahrhundert war es ziemlich selten, dass Mönche Pfarrstellen übernhamen. Seit dem 12. Jahrhundertmehrern sich trotz entgegenstehnder kanonischer Rechtssätze die Fälle, das die Klöster ihre Pfarreien durch eigene Prister versahen. [...]

Die Konventualen an der Hörlbacher Kirche wohnten in einem "bruderheußlein". das neben der Kirche stand; beide lagen im freien Feld vor dem Weiler. Die Einkünfte aus der Kirche flossen dem Konvent zu, darunter der Zehnt zu Hörlbach und Massenbach, welche zwei Dörfer den Pfarrsprengel bildeten.

 

1 Gerhard Leidel, Die Pfarreien des Klosters Wülzburg, Neustadt a.d. Aisch, 1986, S. 26 m.w.N

Quelle: Hermann Seis, Ellinger Heft, Heft 28: 750 Jahre Hörlbach, Ellingen, 2005, S. 6-7